Gültig ab: 21. September 2023
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Folgende Nutzungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der Nordantech Solutions GmbH, Kehrwieder 9, 20457 Hamburg (nachfolgend „Nordantech“ oder „Anbieter“ genannt) und dem Kunden, die über die Plattform nordantech.com und/oder über die zur Verfügungstellung der Software Falcon geschlossen werden.
(2) Abweichende AGB der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform.
(3) Kunden im Sinne der hier vorliegenden Regelungen sind ausschließlich Unternehmer.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Nordantech bietet dem Kunden eine online Softwarelösung für eine Vertragslaufzeit an, die dem Kunden die Organisation von Projekten erleichtert. Für die vom Kunden in der Softwarelösung eingepflegten Daten und Inhalte stellt Nordantech auch Speicherplatz zur Verfügung. Eine Übergabe der Plattform-Software ist nicht Vertragsbestandteil.
(2) Bei Registrierung über die Plattform des Anbieters hat der Kunde zunächst einen Testzeitraum von 30 Tagen, in dem er die Software auf die Verwendungsfähigkeit für seine Zwecke überprüfen kann. Dies stellt die Trial Zugangsversion zu der Software Falcon mit einer eingeschränkten Nutzungsdauer dar.
(3) Der Anbieter bietet dem Kunden zur unbegrenzten Nutzung gemäß § 2 die Gewährung eines kostenpflichtigen weiteren Nutzungsrechtes an der Software an. Dafür kann der Kunde nach seiner Registrierung auf der Plattform die weiteren kostenpflichtigen Angebotsversionen des Anbieters auswählen.
(4) Der Kunde kann zwischen verschiedenen Angebotsversionen von Nordantech wählen, die unterschiedliche Nutzungsumfänge und Funktionen der Softwarelösung beinhalten.
(5) Die auf der Plattform von Nordantech dargestellten Angebote stellen ein unverbindliches Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung über die Plattform erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können im Rahmen des Bestellprozesses vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar.
Der Anbieter kann das Angebot annehmen, indem der Anbieter dem Kunden
- eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
- die Leistung erbringt,
- nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
(6) Der Vertragstext wird von Nordantech nicht gespeichert.
(7) Ein Vertrag kommt folgendermaßen über die Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande: Mit der Bestellung erklärt der Kunde unverbindlich sein Vertragsinteresse oder verbindlich sein Vertragsangebot.
(7.1) Vertragsinteresse
Die Bestellung des Kunden durch die in Ziffer (7) genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot des Kunden an Nordantech zum Abschluss eines Vertrages über die in der Bestellung beschriebene Leistung dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt Nordantech dem Kunden nach Ermessen eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Kunden dar. Die Annahme wird durch den Kunden entweder ausdrücklich erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots. Das von Nordantech unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Kunden für eine Dauer von 14 Tagen.
(7.2) Vertragsangebot
Der Kunde hat die im Registrierungsformular zum Kundenlogin oder auf anderem Wege durch Nordantech abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Die Angabe von Künstlernamen, Pseudonymen oder sonstigen Phantasiebezeichnungen im Rahmen der Personennameabfrage ist nicht gestattet. Ebenso untersagt ist es, bei der Bestellung fremde oder sonst unzutreffender Angaben anzugeben. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber Nordantech die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.
(8) Der Kunde kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Vertragsangebot erklären. Nordantech wird dem Kunden nach Ermessen eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch Nordantech entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung oder Leistungserbringung.
(9) Der Kunde muss sein Passwort für das Kundenlogin geheim halten und den Zugang zu seinem Kundenkonto sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, Nordantech umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.
(10) Der Anbieter ist berechtigt, aufgrund von Wartungsarbeiten und aus anderen wichtigen Gründen die dauerhafte Nutzung zu unterbrechen, sofern er den Kunden in angemessener Zeit vorab darüber informiert. In dringenden Fällen ist die Vorabmitteilung entbehrlich.
§ 3 Urheber- und Nutzungsrecht
(1) Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von Nordantech erstellte Objekte (Falcon Software inkl. Schnittstellen, Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) bleibt allein bei Nordantech.
(2) Der Kunde erhält mit Registrierung und mit Vertragsschluss über die Zurverfügungstellung der Software ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, die Plattform nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Bei dem kostenlosen Trial-Zugang zu der Software ist die Nutzung auf 30 Tage ab Registrierung beschränkt. Die kostenpflichtige Variante richtet sich nach dem vom Kunden gewählten weiteren Angebot. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.
(3) Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Plattform in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Nordantech nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich Nordantech zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart.
(4) Der Kunde räumt Nordantech hinsichtlich seinem Logo und etwaiger Nordantech zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte ein jeweils einfaches Nutzungsrecht für Werbe- und Marketingzwecke für und auf der Kommunikationsplattform, und insbesondere für die dauerhafte Nutzung und Speicherung auf der Kommunikationsplattform ein. Der Kunde kann dieses Nutzungsrecht durch Mitteilung in Textform widerrufen.
§ 4 Durchführung der Leistung, Verantwortlichkeit
(1) Nordantech bietet die technische Möglichkeit zur Verwaltung und Organisation von Projekten mit Zurverfügungstellung von von Nordantech vorgegebenen Schnittstellen mit der Online- Plattform.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit Informationen und Inhalte für seine Projekte und über die vorgegebenen Schnittstellen anzugeben.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig gelieferten Inhalte für die Software bzw. für die von ihm mit der Softwarelösung erstellten Projekte vollumfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dasselbe gilt für Daten und Inhalte, die der Kunde in eigener Verantwortung über die Schnittstellen übermittelt.
(4) Der Kunde stellt Nordantech von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen Nordantech wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden mit der Softwarelösung von Nordantech benutzten und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt alle Nordantech aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Nordantech bleiben unberührt.
(5) Hat Nordantech den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf Nordantech die betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Software nach vorheriger Information an den Kunden und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne dass dies irgendwelche Pflichten für Nordantech nach sich zieht, sperren.
(6) Nordantech hat das Recht, Angebote und funktionale Inhalte der Softwarelösung technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Nordantech behält sich vor, die Softwarelösung zukünftig nach eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls können nach Wahl von Nordantech Funktionen entfernt werden, wenn dies nur eine geringfügige Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z.B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt Nordantech diese Leistungsänderung dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
(7) Sofern innerhalb der Softwarelösung rechtliche Erklärungen seitens des Kunden abgegeben werden, erbringt Nordantech lediglich die technische Darstellung bzw. gegebenenfalls Übermittlung. Für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Wirksamkeit ist der Kunde verantwortlich.
(8) Der Kunde versichert, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr aufzutreten und/oder so behandelt zu werden (z.B. Freiberufler).
(9) Der Kunde hat Nordantech unverzüglich über Störungen der Plattform zu unterrichten und Nordantech in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Behebung zu unterstützen.
§ 5 Pflichten des Kunden aus anderweitigen Vertragsbeziehungen
(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, mit der Softwarelösung erstellte und einsehbare Unterlagen und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von der Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Projekte eigenverantwortlich zu erstellen und haftet für entsprechende rechtliche Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie etwaige Aussagen seiner Projektunterlagen und Inhaltsdarstellung und ihm obliegt es diese gemäß seinen eigenen Vertragsbeziehungen zu seinen Kunden ordnungsgemäß zu verwalten.
(3) Der Kunde schließt mit Drittanbietern, zu denen er über die Schnittstellen einen Zugang hat, eigene Verträge. Nordantech bietet mit der Softwarelösung lediglich eine technische Möglichkeit der Verbindung und des Zugangs. Der Kunde bzw. der Drittanbieter sind für die Ausgestaltung der zwischen ihnen vereinbarten Leistung verantwortlich.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung der Softwarelösung ist nach dem Testzugang kostenpflichtig und es wird je nach Angebotswahl eine Vergütung vereinbart.
(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus für den Zahlungszeitraum.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Nordantech berechtigt, die bereitgestellten Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen.
(4) Gerät der Kunde bei monatlicher Abrechnung
- a) für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines überwiegenden Teils hiervon oder
- b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Vergütungsbetrag für zwei Monate erreicht, in Rückstand, kann Nordantech das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Nordantech vorbehalten.
(5) Ergänzend gilt bei Vertragsverhältnissen, bei denen sich der Kunde zur Zahlung einer monatlichen Vergütung verpflichtet hat, dass Nordantech im Falle der von ihr vorgenommenen Kündigung berechtigt ist, vom Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der monatlichen Vergütung zu verlangen, die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Kunde ist für die Verarbeitung und Speicherung der von ihm auf der Plattform eingegebenen und gespeicherten personenbezogenen Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze Verantwortlicher (Art. 4 Nr.7 DSGVO). Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags voraus (Art. 28 Abs.3 DSGVO).
(2) Die serverseitige Erfassung und Auswertung der Nutzung ist für die Bereitstellung der Plattform erforderlich und dient der Unterstützung zur vollumfänglichen Nutzung der Plattform und Optimierung der bereitgestellten Funktionalitäten, der Unterstützung bei Kundensupportanfragen, sowie für Wartungszwecke. Die Nutzungsdaten werden automatisch 2 Jahre nach Erhebung gelöscht.
(3) Sofern der Kunde einen Vertrag über Leistungen des Anbieters geschlossen hat, bietet der Anbieter dem Kunden Informationen über eigene ähnliche Leistungen über die beim Vertragsschluss übersandte E-Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden möglich. Für weitere Informationen und Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
§ 8 Haftung
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung von Nordantech gegenüber dem Kunden ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Nordantech, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die genannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Nordantech sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
(2) Für die Wiederbeschaffung von Daten gilt, dass Nordantech nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(3) Nordantech stellt dem Kunden die Plattform mit der Software mit einer Verfügbarkeit von 99,9 % zur Verfügung. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die durchschnittliche Verfügbarkeit von Falcon während der Betriebszeit eines jeden Kalendermonats. Nordantech behält sich vor, die Leistungserbringung zu unterbrechen, um planmäßige sowie im Notfall unplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen (die Wartungsfenster). Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Betriebszeiten i.S.d. obigen Regelungen. Planmäßige Wartungsfenster wird Nordantech dem Kunden mit einer Frist von sieben (7) Tagen ankündigen. Unplanmäßige Wartungsfenster wird Nordantech dem Kunden soweit möglich und zumutbar vorab ankündigen. Weitere vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
§ 9 Laufzeit
(1) Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, hat jeder Kundenvertrag nach dem 30 tägigen Testzeitraum eine unbestimmte Vertragslaufzeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
(2) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
(3) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen. Sofern Nordantech eine Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, diese ebenfalls zur wirksamen Kündigung zu nutzen. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
(4) Nordantech ist verpflichtet, nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht (Löschpflicht und Rückgabepflicht nach Beendigung (Art. 28 Abs. 3 Buchst. g) DSGVO)). Nach Kündigung des Hauptvertrages werden alle verarbeiteten Daten automatisch nach 12 Monaten gelöscht.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) ,,Vertrauliche Informationen” sind alle Informationen und Unterlagen, einschließlich der Vertragsdokumente, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen bzw. ihrer Natur ergibt.
(2) Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Vertragspartei unter diesem Vertrag erhalten hat oder die empfangende Vertragspartei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei selbständig entwickelt hat oder die empfangende Vertragspartei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist oder ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt sind oder werden oder die eine Vertragspartei gegenüber der empfangenden Vertragspartei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat.
(3) Die Vertragsparteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Vertragspartei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen. Die Nutzungsrechte nach § 3 bleiben unberührt.
§ 11 Schlussbestimmung
(1) Der Anbieter ist zu Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Anbieter den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
(3) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).
(4) Der Gerichtstand für dieses Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
(6) Die Vergütung von zusätzlichen Leistungen erfolgt, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, nach Aufwand zu einem Stundensatz von EUR 250. Die Abrechnung erfolgt zum Ende eines jeden Kalendermonats.