ESG im Rahmen des IDW S6 Gutachtens: Pflicht oder Kür?

Christian Kuhs

Erfahren Sie, warum ESG-Kriterien im Rahmen des IDW S6 zunehmend an Bedeutung gewinnen und welche Rolle Gesetze und der BGH dabei spielen. Ist die Integration von ESG in Sanierungskonzepte bereits verpflichtend oder noch eine Option? Entdecken Sie die aktuellen Entwicklungen und warum Unternehmen ESG-Aspekte nicht länger ignorieren sollten.

Die steigende Bedeutung von ESG-Kriterien

In den letzten Jahren hat sich der Fokus auf Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung durch das Konzept von ESG (Environmental, Social, Governance) stark verbreitet. Die Integration dieser Faktoren in unternehmerische Entscheidungen wird zunehmend als wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensentwicklung betrachtet. Dabei ist die Frage, inwieweit ESG auch im Rahmen von Sanierungsgutachten nach dem IDW S6 eine Rolle spielt, von zentraler Bedeutung. Die aktuelle Anpassung des IDW S6-Standards verdeutlicht, dass ESG-Aspekte nicht länger ignoriert werden können. Doch wie verbindlich ist die Berücksichtigung von ESG im Sanierungskonzept? Dieser Artikel geht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein und beleuchtet, inwieweit ESG bereits Teil des IDW S6 ist.

IDW S6 – Ein Überblick

Bevor wir auf ESG-Aspekte eingehen, ist es sinnvoll, kurz zu erläutern, was der IDW S6-Standard genau umfasst. Der IDW S6 ist ein Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und dient als Leitlinie zur Erstellung von Sanierungskonzepten. Diese Konzepte sind maßgeblich, um Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, einen Weg aus der Krise zu weisen. Dabei liegt der Fokus auf der betriebswirtschaftlichen Stabilisierung und Neuausrichtung des Unternehmens, insbesondere mit Blick auf die Liquiditätssicherung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Sollten Sie tiefer in das Thema des IDW S6 eintauchen wollen, finden Sie hier einen weiterführenden Artikel.

Die Integration von ESG im IDW S6 – Aktuelle Entwicklung

Im Zuge der Überarbeitung des IDW S6 wurde die Frage nach der Einbeziehung von ESG-Kriterien in den Mittelpunkt gerückt. Während ESG zunächst keine explizite Anforderung für die Erstellung eines IDW S6 Gutachtens darstellte, hat sich die Landschaft inzwischen geändert. Laut der aktuellen Version des IDW S6 wird die Berücksichtigung von ESG-Aspekten immer mehr zur Norm. Die erweiterte Fassung des IDW S6 stellt klar, dass nachhaltigkeitsrelevante Faktoren in die Risiko- und Chancenbewertung eines Unternehmens einfließen müssen. Dies schließt Umweltaspekte, soziale Verantwortung sowie Fragen der Unternehmensführung mit ein.

Obwohl es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung gibt, ESG-Kriterien zwingend in jedes Sanierungskonzept zu integrieren, werden sie in der Praxis immer wichtiger. Vor allem größere Unternehmen und solche, die von institutionellen Investoren abhängig sind, kommen nicht umhin, Nachhaltigkeitselemente in ihre Sanierungskonzepte einzubeziehen. Viele Experten sind sich einig, dass ESG bald zum Standard in Sanierungsgutachten gehören wird.

ESG und das Recht – Die Rolle der Gesetzgebung und des BGH

Die rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von ESG-Kriterien wird sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zunehmend gestärkt. Die EU hat durch Initiativen wie den European Green Deal und die Taxonomie-Verordnung den regulatorischen Rahmen geschaffen, in dem ESG-Aspekte für Unternehmen eine bedeutende Rolle spielen. Diese Entwicklungen haben Einfluss darauf, wie Unternehmen ihre Risikoprofile und damit auch Sanierungskonzepte ausgestalten müssen.

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits durch verschiedene Urteile zur Unternehmenssanierung und -restrukturierung gezeigt, dass Sanierungskonzepte einer umfassenden Risikobewertung unterzogen werden müssen, die auch nicht-finanzielle Risiken einbeziehen kann. Dies kann als indirekte Unterstützung für die Integration von ESG-Aspekten gewertet werden, da Umwelt- und Governance-Risiken potenziell erhebliche finanzielle Folgen für Unternehmen haben können.

Die Probleme der Planung und Messung von ESG-Initiativen

Eines der zentralen Probleme bei der Integration von ESG in Sanierungskonzepte ist die Planung und Messung von ESG-Initiativen. Viele Unternehmen kämpfen damit, konkrete und messbare ESG-Ziele zu definieren, die sich in ihre Sanierungsstrategien einbinden lassen. Besonders im Rahmen des IDW S6 ist es notwendig, nicht nur qualitative Ziele zu setzen, sondern auch quantitative Kennzahlen zu entwickeln, um den Erfolg der ESG-Maßnahmen nachweisbar zu machen. Für das Bankenreporting ist dies von entscheidender Bedeutung, da Banken klare und belastbare Planungsdaten benötigen, um die Erfolgsaussichten einer Sanierung einschätzen zu können.

Ohne klare Messgrößen können ESG-Initiativen leicht zu einem unkonkreten Bestandteil eines Sanierungskonzepts werden. Hier kommen geeignete Planungsinstrumente ins Spiel. Um eine solide Planungsbasis zu schaffen, müssen ESG-Ziele in finanziellen Modellen abgebildet und deren Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung konkret nachvollzogen werden. Nur so können Banken und Investoren das Risiko einer Sanierung unter Einbeziehung von ESG-Aspekten richtig bewerten .

Die Rolle der Implementierungsphase: Vom Plan zur Realität

Die Planung und Erstellung eines IDW S6 Gutachtens ist jedoch nur der erste Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Unternehmenssanierung. Die eigentliche Herausforderung besteht oft in der Implementierung der geplanten Maßnahmen. Dies gilt besonders für ESG-Initiativen, deren Umsetzung häufig mit erheblichen internen Widerständen und organisatorischen Herausforderungen verbunden ist. Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand und die Komplexität, die mit der Operationalisierung von ESG-Zielen verbunden sind.

Ein Schlüssel zum Erfolg in der Implementierungsphase ist die Einrichtung eines PMO (Projektmanagementbüro), das die Umsetzung der im Sanierungskonzept festgelegten Maßnahmen überwacht und steuert. Ein PMO stellt sicher, dass Fortschritte kontinuierlich gemessen, Hindernisse identifiziert und Anpassungen vorgenommen werden, wenn ESG-Ziele in Gefahr sind, verfehlt zu werden.

Zusätzlich spielt die Wahl der richtigen Software eine entscheidende Rolle (was bei der Wahl zu beachten ist, finden Sie hier). Mit geeigneten Tools können Unternehmen nicht nur die Fortschritte bei der Implementierung von ESG-Initiativen überwachen, sondern auch sicherstellen, dass alle relevanten Stakeholder, einschließlich Banken und Investoren, stets über den aktuellen Stand informiert sind. Moderne Softwarelösungen ermöglichen es, finanzielle und nicht-finanzielle KPIs in Echtzeit zu verfolgen und so die Transparenz im gesamten Restrukturierungsprozess zu erhöhen. Dies ist natürlich ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl - aberFalcon ist eine Software diesen Typs, der zufällig exakt für die Anforderungen komplexer Sanierungen entwickelt ist (mehr dazu hier).

Rund um das PMO

Das PMO ist einer der zentralen Säulen einer erfolgreichen, operativen Sanierung. Wir bieten zahlreiche Ressourcen und Artikel zu diesem Thema. Aber wenn Sie schon wissen, dass Sie ein PMO aufsetzen wollen, raten wir zu diesem Leitfaden.

Fazit: ESG im IDW S6 – Pflicht oder Kür?

Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im IDW S6 ist zwar noch keine gesetzliche Pflicht, doch sie wird aufgrund regulatorischer und marktbasierter Entwicklungen immer stärker gefordert. Für Unternehmen und Berater bedeutet dies, dass sie ESG-Aspekte bei der Erstellung von Sanierungskonzepten zunehmend in den Fokus rücken müssen, um zukunftsfähig zu bleiben und die Erwartungen von Investoren, Banken und der Öffentlichkeit zu erfüllen.

Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung ist davon auszugehen, dass ESG in den kommenden Jahren eine noch größere Rolle spielen wird – sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis von Sanierungsgutachten nach dem IDW S6.

Sie betreuen selbst große Projekte und möchten diese erfolgreich umsetzen?

Sprechen Sie uns an! Unsere Experten sprechen mit Ihnen zu Ihrem individuellen Case und zeigen Ihnen, wie Falcon Ihr Projekt auf das nächste Level bringen kann.

Callback illustration Ihr Ansprechpartner: Christian Kuhs
Ihr Ansprechpartner: Christian Kuhs
🍪

Wir würden gerne Cookies verwenden, um die Nutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern.